Profinder — Ganzheitliche Finanzberatung Schweiz

Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

Selbstbestimmung bewahren – auch wenn du nicht mehr entscheiden kannst

Warum Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung wichtig sind

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine Demenzerkrankung können dazu führen, dass du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Ohne Vorsorgedokumente entscheidet dann die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) – möglicherweise nicht in deinem Sinne.

Der Vorsorgeauftrag regelt, wer bei Urteilsunfähigkeit deine Angelegenheiten übernimmt: persönliche Betreuung, Vermögensverwaltung und Vertretung gegenüber Behörden. Die Patientenverfügung betrifft speziell medizinische Behandlungen und Entscheidungen am Lebensende.

Beide Dokumente sind Ausdruck deiner Selbstbestimmung. Du bestimmst heute, was geschehen soll, wenn du morgen nicht mehr selbst bestimmen kannst. Das gibt dir und deinen Angehörigen Sicherheit und vermeidet belastende Konflikte in schwierigen Situationen.

Bild folgt

Warum ein Vorsorgeauftrag wichtig ist

Selbstbestimmung sichern

Du entscheidest selbst, wer dich betreut und vertretet – nicht eine Behörde, die dich nicht kennt.

Vertrauenspersonen einsetzen

Bestimme Menschen deines Vertrauens für verschiedene Aufgaben: Finanzen, Gesundheit, persönliche Betreuung.

Angehörige entlasten

Deine Familie weiss, was du willst. Das nimmt ihnen in Krisensituationen die schwere Last der Entscheidung.

KESB-Beistandschaft vermeiden

Ohne Vorsorgeauftrag kann die KESB einen fremden Beistand einsetzen. Mit Vorsorgeauftrag bestimmst du selbst.

Medizinische Wünsche festlegen

Halte fest, welche Behandlungen du wünschst oder ablehnst – einschliesslich Entscheidungen am Lebensende.

Rechtssicherheit schaffen

Deine Vertrauenspersonen können mit klaren Vollmachten handeln, ohne Behördengänge und Unsicherheiten.

Detailliertes Wissen

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Der Vorsorgeauftrag: Umfassende Vertretung

Der Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) ist ein Dokument, mit dem du eine oder mehrere Personen beauftragst, im Falle deiner Urteilsunfähigkeit für dich zu handeln. Er kann drei Bereiche umfassen:

Personensorge: - Entscheidungen über Wohnsituation (Spitex, Pflegeheim, etc.) - Organisation der Pflege und Betreuung - Verwaltung des persönlichen Briefverkehrs - Soziale Kontakte und Alltagsgestaltung

Vermögenssorge: - Verwaltung von Bankkonten und Wertpapieren - Bezahlung von Rechnungen und laufenden Kosten - Verwaltung von Immobilien - Steuererklärung und Behördengänge

Vertretung im Rechtsverkehr: - Abschluss von Verträgen (Mietvertrag, Versicherungen, etc.) - Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern - Prozessführung vor Gerichten

Du kannst für jeden Bereich unterschiedliche Personen einsetzen (z.B. Ehepartner für Personensorge, erwachsenes Kind für Vermögenssorge).

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Die Patientenverfügung: Medizinische Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung (Art. 370 ff. ZGB) regelt speziell medizinische Behandlungen. Du kannst festlegen:

Behandlungswünsche: - Welche medizinischen Massnahmen wünschst du? - Welche Behandlungen lehnst du ab? - Schmerzbehandlung und palliative Versorgung - Künstliche Ernährung und Beatmung

Entscheidungen am Lebensende: - Reanimation: Ja oder Nein? - Lebensverlängernde Massnahmen bei aussichtsloser Prognose - Intensivmedizinische Behandlung - Organspende

Therapeutische Vertretungsperson: Du kannst eine Person bestimmen, die im Zweifelsfall medizinische Entscheidungen für dich trifft. Diese Person interpretiert deine Patientenverfügung und entscheidet in nicht vorhergesehenen Situationen.

Wichtig: Die Patientenverfügung bindet Ärzte und Pflegepersonal. Sie müssen deine Wünsche respektieren, auch wenn sie selbst anders handeln würden.

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Formvorschriften: Was ist zu beachten?

Beide Dokumente haben Formvorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen:

Vorsorgeauftrag: 1. Vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben (wie ein Testament) ODER 2. Öffentlich beurkundet (vor einem Notar)

Empfehlung: Bei komplexen Verhältnissen (grösseres Vermögen, Immobilien, Unternehmen) ist die notarielle Beurkundung vorzuziehen. Sie bietet mehr Rechtssicherheit.

Patientenverfügung: - Schriftlich (kann auch am Computer geschrieben sein) - Datiert und unterschrieben - Keine notarielle Beurkundung erforderlich

Wichtig für beide Dokumente: - Regelmässig überprüfen (alle 2-3 Jahre) - Bei Änderungen: Neues Dokument erstellen, altes vernichten - An einem auffindbaren Ort aufbewahren - Vertrauenspersonen informieren, wo die Dokumente liegen - Kopie bei der Hausärztin/beim Hausarzt hinterlegen (für Patientenverfügung)

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Wer eignet sich als Beauftragte/r?

Die Wahl der richtigen Person ist entscheidend. Folgende Überlegungen helfen:

Grundlegende Anforderungen: - Volljährig und urteilsfähig - Bereit, die Aufgabe zu übernehmen (unbedingt vorher fragen!) - Vertrauenswürdig und zuverlässig - Erreichbar und verfügbar

Für die Personensorge: - Person, die dich gut kennt und deine Werte teilt - Oft: Ehepartner, erwachsene Kinder, enge Freunde - Emotionale Nähe ist wichtig

Für die Vermögenssorge: - Person mit Finanz- und Verwaltungskompetenzen - Kann auch ein Treuhänder oder Anwalt sein - Integrität und Sorgfalt sind entscheidend

Für medizinische Entscheidungen: - Person, die deine Wünsche am Lebensende kennt - Bereit, auch schwierige Entscheidungen zu treffen - Emotional stabil genug für Krisensituationen

Ersatzpersonen: Bestimme immer Ersatzpersonen für den Fall, dass die erste Wahl ausfällt (Tod, Krankheit, Verhinderung). Ohne Ersatzperson greift sonst wieder die KESB.

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Hinterlegung und Registrierung

Damit der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung im Ernstfall gefunden werden, sind folgende Schritte sinnvoll:

Hinterlegung des Vorsorgeauftrags: - Bei einem Notar (wenn notariell beurkundet) - Beim Zivilstandsamt (auf Wunsch) - Bei der beauftragten Person - In einem Schliessfach (mit Information an Vertrauenspersonen)

Registrierung beim Zivilstandsamt: Du kannst beim Zivilstandsamt hinterlegen lassen, DASS du einen Vorsorgeauftrag erstellt hast und WO er sich befindet. Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit fragt die KESB dort nach.

Eintrag auf der Versichertenkarte: Die Patientenverfügung kann auf der Versichertenkarte vermerkt werden. Im Notfall können Ärzte so nachsehen, ob eine Patientenverfügung existiert.

Zusätzliche Empfehlungen: - Kopien an alle beauftragten Personen - Kopie bei der Hausärztin/beim Hausarzt - Hinweiskarte im Portemonnaie ("Ich habe eine Patientenverfügung, sie liegt bei...") - Digitale Kopie (z.B. in einem Familien-Cloud-Ordner)

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler sehen wir in der Praxis am häufigsten

Keine Dokumente erstellt

Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB, wer dich betreut. Das kann ein fremder, kostenpflichtiger Beistand sein – gegen deinen Willen.

Formfehler beim Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag, der nicht vollständig handschriftlich ist (oder nicht notariell beurkundet), ist ungültig. Alle Mühe war umsonst.

Beauftragte nicht gefragt

Wenn du jemanden einsetzt, ohne vorher zu fragen, kann die Person im Ernstfall ablehnen. Dann greift doch die KESB.

Keine Ersatzpersonen benannt

Fällt die beauftragte Person aus (Tod, Krankheit), gibt es keinen Plan B. Die KESB übernimmt.

Dokumente nicht auffindbar

Der beste Vorsorgeauftrag nützt nichts, wenn ihn niemand findet. Ohne Registrierung oder Mitteilung bleibt er wirkungslos.

Patientenverfügung zu vage formuliert

Unklare Formulierungen wie 'keine sinnlosen Behandlungen' helfen Ärzten nicht weiter. Sei konkret bei deinen Wünschen.

Checkliste: Deine nächsten Schritte

Was du konkret tun kannst

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Häufige Fragen zu Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Für alle Fälle vorsorgen

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – wir begleiten dich durch den Prozess.

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