Immobilien-Nachfolge
Sichere Übertragung deines Eigenheims an die nächste Generation
Warum die Immobilien-Nachfolge besonders komplex ist
Immobilien sind oft der grösste Vermögenswert im Nachlass – und gleichzeitig der am schwierigsten zu teilende. Während Bargeld oder Wertpapiere einfach aufgeteilt werden können, ist ein Haus nicht ohne Weiteres in Stücke zu zerlegen.
Ohne klare Regelung entstehen häufig Konflikte: Wer darf im Haus bleiben? Muss es verkauft werden, um andere Erben auszuzahlen? Was passiert mit der Hypothek? Diese Fragen können Familien zerreissen und zu Zwangsverkäufen unter Wert führen.
Mit der richtigen Planung lassen sich diese Probleme vermeiden. Es gibt verschiedene Instrumente – vom Testament über die lebzeitige Übertragung bis hin zur Gründung einer Immobiliengesellschaft –, die je nach Situation die optimale Lösung bieten.
Warum eine geplante Immobilien-Nachfolge lohnt
Partner absichern
Stelle sicher, dass dein Ehepartner oder Lebenspartner im Eigenheim bleiben kann – auch wenn die Kinder miterben.
Familienfrieden wahren
Klare Regelungen verhindern Streit zwischen Erben und bewahren den Zusammenhalt der Familie.
Zwangsverkauf vermeiden
Plane die Auszahlung von Miterben, damit das Familienheim nicht verkauft werden muss.
Hypothek regeln
Kläre, wer die Hypothek übernimmt und ob die Tragbarkeit für die Erben gegeben ist.
Steuern optimieren
Nutze Nutzniessung und gestaffelte Übertragung zur Reduktion von Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Pflichtteil beachten
Berücksichtige die Pflichtteile aller Erben, auch wenn die Immobilie an eine Person gehen soll.
Detailliertes Wissen
Die gesetzliche Erbfolge bei Immobilien
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei Immobilien führt das oft zu Problemen:
Beispiel: Ehepaar mit Eigenheim (Wert CHF 1 Mio.) und zwei Kindern - Ehepartner erbt 50% des Nachlasses (oder 25% plus Nutzniessung am Rest) - Kinder erben je 25%
Das bedeutet: Die Kinder sind Miteigentümer des Hauses. Sie können theoretisch jederzeit eine Teilung verlangen – also den Verkauf oder eine Auszahlung fordern.
Ohne Regelung: - Der überlebende Ehepartner lebt im Haus, das ihm nur zur Hälfte gehört - Die Kinder haben jederzeit Anspruch auf ihren Anteil - Bei Uneinigkeit droht Zwangsverkauf
Mit Testament: - Du kannst dem Ehepartner die Nutzniessung am Haus zusichern (Wohnrecht auf Lebenszeit) - Die Kinder erhalten das "nackte Eigentum" und warten auf die Übertragung - Klare Regelung für den Zeitpunkt der endgültigen Übertragung
Nutzniessung und Wohnrecht: Die wichtigsten Instrumente
Nutzniessung und Wohnrecht sind zentrale Instrumente der Immobilien-Nachfolge:
Nutzniessung (Art. 745 ff. ZGB): Der Nutzniesser darf die Immobilie bewohnen ODER vermieten und die Erträge behalten. Er trägt die laufenden Kosten (Unterhalt, Versicherungen, Steuern), während der Eigentümer für grössere Investitionen aufkommt.
Vorteile: - Lebenslange Absicherung des Partners - Reduzierter Steuerwert bei Schenkung/Erbschaft - Flexibilität: Kann später aufgegeben werden
Wohnrecht (Art. 776 ff. ZGB): Eingeschränkter als Nutzniessung. Der Berechtigte darf die Immobilie bewohnen, aber nicht vermieten. Kann ebenfalls lebenslang oder befristet vereinbart werden.
Vorteile: - Einfachere Regelung - Schutz des Wohnbedürfnisses - Noch stärkere Reduktion des steuerbaren Werts
Beispiel: Bei einer Immobilie von CHF 1'000'000 und einem 65-jährigen Nutzniesser beträgt der Wert der Nutzniessung ca. CHF 350'000-400'000. Bei einer Schenkung/Erbschaft wird nur der Restwert von CHF 600'000-650'000 besteuert.
Lebzeitige Übertragung vs. Vererbung
Soll die Immobilie zu Lebzeiten oder erst im Erbfall übertragen werden? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:
Übertragung zu Lebzeiten (Schenkung): + Klarheit noch zu Lebzeiten + Steuervorteile durch Nutzniessung-Vorbehalt + Kinder können schon von der Wertsteigerung profitieren + Bei gestaffelter Übertragung: Progressive Steuersätze können gesenkt werden - Kontrollverlust (wenn auch gemildert durch Nutzniessung) - Schenkungssteuer fällt an (in vielen Kantonen für Kinder steuerfrei) - Bei Erbfall: Ausgleichung an andere Erben (Schenkung wird dem Nachlass angerechnet)
Übertragung im Erbfall (Testament/Erbvertrag): + Volle Kontrolle bis zum Tod + Keine Schenkungssteuer zu Lebzeiten + Einfachere Handhabung bei Änderungswünschen - Kinder tragen das Risiko, dass die Immobilie verkauft werden muss - Unter Umständen höhere Erbschaftssteuern - Miterben müssen ausgezahlt werden
Empfehlung: Die optimale Lösung hängt von deiner familiären Situation, dem Vermögen und deinen Wünschen ab. Oft ist eine Kombination sinnvoll: Teilweise Übertragung zu Lebzeiten, Rest im Erbfall.
Die Hypothek im Erbfall: Was passiert damit?
Die Hypothek geht nicht automatisch auf die Erben über – sie bleibt eine Forderung der Bank. Für die Erben stellen sich wichtige Fragen:
Tragbarkeit: Kann derjenige, der die Immobilie übernehmen soll, die Hypothek tragen? Die Bank prüft das Einkommen des Übernehmers. Faustregel: Die Belastung (Zinsen, Amortisation, Nebenkosten) sollte max. 33% des Bruttoeinkommens betragen.
Übernahme der Hypothek: Die Erben können die bestehende Hypothek übernehmen oder eine neue aufnehmen. Bei Übernahme gelten die bisherigen Konditionen, bei Neuabschluss die aktuellen Zinsen.
Auszahlung von Miterben: Oft muss die Hypothek erhöht werden, um Miterben auszuzahlen. Beispiel: Immobilie CHF 1 Mio., Hypothek CHF 400'000, 2 Erben. Wer die Immobilie übernimmt, muss dem anderen Erben CHF 300'000 auszahlen (Hälfte des Eigenkapitals). Neue Hypothek: CHF 700'000. Ist das tragbar?
Planung ist entscheidend: - Berechne frühzeitig, ob die Tragbarkeit für die Erben gegeben ist - Prüfe, ob eine Lebensversicherung die Hypothek abdecken kann - Kläre mit der Bank die Konditionen für eine Übernahme
Sonderfälle: Patchwork-Familien und Geschäftsimmobilien
Besondere Situationen erfordern besondere Lösungen:
Patchwork-Familien: Wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind, wird die Immobilien-Nachfolge kompliziert. Der überlebende Ehepartner und die Kinder aus erster Ehe können gegensätzliche Interessen haben.
Lösung: Erbvertrag mit allen Beteiligten, klare Regelung des Wohnrechts für den Partner, faire Ausgleichsregelungen für alle Kinder. Kommunikation ist hier entscheidend.
Geschäftsimmobilien: Wenn die Immobilie betrieblich genutzt wird (z.B. Werkstatt, Ladenlokal), sind zusätzliche Aspekte zu beachten: - Ist die Immobilie Teil eines Unternehmens? - Wer führt das Geschäft weiter? - Wie wird die Immobilie bewertet (Ertragswert vs. Verkehrswert)?
Lösung: Kombination aus Unternehmens- und Immobiliennachfolge. Oft sinnvoll: Überführung in eine Immobiliengesellschaft, um Flexibilität zu schaffen.
Ferienimmobilien im Ausland: Hier gilt oft das Recht des Belegenheitslandes. Informiere dich über ausländisches Erbrecht und Steuern. Eine separate Regelung (z.B. Testament nach ausländischem Recht) kann nötig sein.
Häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler sehen wir in der Praxis am häufigsten
Keine Regelung für den überlebenden Partner
Ohne Testament oder Erbvertrag hat der Ehepartner kein gesichertes Wohnrecht. Die Kinder könnten theoretisch den Verkauf verlangen.
Tragbarkeit nicht geprüft
Wenn der Erbe die Hypothek nicht tragen kann, muss die Immobilie verkauft werden – oft unter Zeitdruck und zu schlechten Konditionen.
Auszahlung der Miterben nicht geplant
Wer die Immobilie übernimmt, muss die anderen Erben auszahlen. Ohne Planung fehlt das nötige Geld, und es droht Zwangsverkauf.
Pflichtteil übersehen
Wenn die Immobilie an ein Kind gehen soll, haben die anderen Kinder trotzdem Pflichtteilsansprüche. Ohne Planung führt das zu Streit.
Steuerliche Aspekte ignoriert
Eine ungeschickte Übertragung kann hohe Erbschafts- oder Schenkungssteuern auslösen. Mit Nutzniessung oder gestaffelter Übertragung lässt sich viel sparen.
Keine Kommunikation mit der Familie
Wenn die Familie nicht weiss, was geplant ist, entstehen falsche Erwartungen und Enttäuschungen. Offene Kommunikation beugt Konflikten vor.
Checkliste: Deine nächsten Schritte
Was du konkret tun kannst
Häufige Fragen zu Immobilien-Nachfolge
Antworten auf die wichtigsten Fragen
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