Sie sind stolzer Besitzer von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen und haben bereits Gewinne erzielt? Wir erklären wir Ihnen, worauf Sie bei Ihrer Steuererklärung achten müssen.
Viele unserer Kunden fragen uns, ob der Gewinn aus Bitcoin steuerfrei ist. Hier lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein antworten.
Zuerst müssen wir klären, ob es sich um Einkommens- oder Vermögenssteuern handelt. Sie können auf verschiedene Arten zu Einkommen kommen. Zum Beispiel durch Kursgewinne durch den Kauf und Verkauf von Bitcoin. Reiner Kursgewinn ist von der Einkommenssteuer befreit.
Erzielen Sie jedoch Einkommen durch Lending, Yield Farming, Staking oder Mining, müssen Sie dieses Einkommen in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Denn das wäre Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Sie gelten als selbstständig erwerbend, wenn Sie die systematische Absicht haben, Gewinne zu erzielen, wenn Sie nicht nur Ihr eigenes Vermögen anlegen oder wenn ein hohes Transaktionsvolumen erkennbar ist.
Was betrifft die Vermögenssteuern?
Allgemein kann man sagen: Der Besitz von Bitcoin ist wirtschaftlich vergleichbar mit dem Besitz von Bargeld oder Edelmetallen und sollte daher als Vermögen in der Steuererklärung erfasst werden. Zur Vereinfachung werden diese Wertpapiere und Guthaben als «übrige Guthaben» deklariert, mit Angabe der Bezeichnung des Bitcoins.
Die ESTV veröffentlicht für Bitcoin einen Jahresendsteuerkurs, den ICTax.
Für alle anderen Kryptowährungen oder NFTs empfehlen wir Ihnen, den Kurs am 31.12 zu notieren. Haben Sie dies verpasst? Kein Problem, Sie können einfach den Anschaffungswert deklarieren und genießen dabei einen gewissen Ermessensspielraum.
Jetzt wissen Sie, wie Sie mit dieser digitalisierten Währung rechtmäßig umgehen können.
Sollten Sie spezifischere Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Steuererklärung, Ihr Profinder Team!
Im Video erklärt Ihnen Alma Angova das Thema nochmal in Kürze.