Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Profinder GmbH („Profinder“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Profinder und ihren Klienten. Mit dem Bezug von Leistungen der Profinder gelten sämtliche in diesen AGB enthaltenen Bedingungen als vom Klienten akzeptiert und angenommen. Abweichende Bedingungen oder AGB von Dritten sind ausgeschlossen und gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Profinder.

Profinder behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Bezugs von Leistungen gültige Fassung, welche auf https://profinder.ch/agb abrufbar ist.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Das Angebot von Profinder richtet sich an natürliche sowie juristische Personen mit Sitz in der Schweiz und Liechtenstein. Profinder ist ohne Vorankündigung jederzeit berechtigt, seine Dienstleistungen jederzeit zu ergänzen, anzupassen oder einzustellen.

Sämtliche von Profinder angebotenen Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Profinder und dem Klienten kommt erst durch den Abschluss eines Treuhandvertrages oder der Unterzeichnung eines Maklervertrageszustande. Dabei bilden einzig die im Treuhandvertrag und / oder Maklervertrag von Profinder und diesen AGB aufgeführten Konditionen Vertragsinhalt.

 

3. Grundlagen und Vollmacht

Sämtliche Dienstleistungen werden von Mitarbeitern der Profinder erbracht. Profinder ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe. Stellungnahmen, Steuererklärungen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterschrift verbindlich.

Profinder ist beauftragt und ermächtigt, den Klienten im Verkehr mit Behörden und Privaten zu vertreten und an seiner Stelle die notwendigen Schritte einzuleiten. Der Klient erteilt Profinder hierzu eine separate Vollmacht, welche Profinder gegenüber Dritten als Bevollmächtigte ausweist.

 

4. Mitwirkungspflichten

Der Klient ist verpflichtet, die organisatorischen und physischen Voraussetzungen dafür zu schaffen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu liefern, damit die vereinbarten Leistungen von Profinder erbracht werden können. Profinder darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von Profinder nicht auf Richtigkeit und Gesetzmässigkeit überprüft.

Erfüllt der Klient diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig oder verspätet oder befindet er sich in Verzug, so haftet Profinder für keinerlei daraus entstandene Schäden und hat das Wahlrecht, das Vertragsverhältnis mit dem Klienten ausserordentlich per sofort und ohne Rückerstattung der Pauschale aufzulösen oder kann die vereinbarten Leistungen dennoch erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

5. Informationsaustausch

Die Parteien können für die Kommunikation und Abwicklung der Dienstleistungen elektronische Lösungen (E-Mail, Cloud-Dienste, elektronische Plattformen etc.) einsetzen. Der Klient ist sich bewusst, dass bei der Nutzung solcher Lösungen und der elektronischen Übermittlung und Speicherung Daten abgefangen, vernichtet oder manipuliert oder verspätet eintreffen können.

Es liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Klienten, angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung zu treffen. Übermittelt Profinder im Namen des Klienten Daten an Dritte, so bleibt der Klient für den Inhalt dieser Daten ausschliesslich verantwortlich.

Profinder trifft angemessene Vorkehrungen zur Sicherung gegen Verlust und Diebstahl von Kundendaten und gewährleistet, dass sich die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden.

 

6. Geistiges Eigentum / Schutzrechte

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Profinder erstellten Unterlagen, Knowhow und sonstigen Arbeitsergebnissen („Arbeitsergebnisse“) ausschliesslich bei Profinder. Dem Klienten ist die Verwendung der Arbeitsergebnisse nur im Rahmen der bestehenden vertraglichen Vereinbarung gestattet. Profinder räumt dem Klienten ein unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zum Eigengebrauch ein. Für jede nicht vorgesehene oder nicht vorgängig vereinbarte Verwendung der Arbeitsergebnisse ist die vorgängig die schriftliche Zustimmung von Profinder erforderlich.

 

7. Geheimhaltung

Profinder ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen im Rahmen der Kundenbeziehung absolutes Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen im Rahmen der vom Klienten ausgestellten Vollmacht sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Klienten hinaus.

 

8. Kündigungsbestimmungen / Leistungsanspruch

Es gelten die im Treuhandvertrag und / oder Maklervertrag erwähnten Kündigungsfristen. Andernfalls ist die Vertragsbeziehung von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit schriftlich kündbar.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Klienten oder dem Verstoss gegen diese AGB, den Treuhandvertrag oder den Maklervertrag, insbesondere bei Nichtbezahlung fälliger Forderungen trotz schriftlicher Mahnung, ist Profinder berechtigt, umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Vertragsbeziehung ausserordentlich fristlos zu kündigen. Eine Rückvergütung von Profinder für bereits geleistete Pauschalen ist ausgeschlossen.

Generell berechtigt die jährliche Pauschale bei Dienstleistungs-Paketen zum Bezug der entsprechenden Leistungen innerhalb von 12 Monaten. Soweit die Leistungen innerhalb von 12 Monaten vom Klienten nicht oder nicht vollständig bezogen wurden, verfällt der Anspruch und es ist ein neues Dienstleistungs-Paket abzuschliessen.

 

9. Honorar, Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf einem Stundensatz von CHF 350.00 und wird entsprechend dem effektiven Zeitaufwand berechnet.

Erforderliche oder vom Klienten gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Ausgewiesene Drittkosten sowie Gebühren Dritter, welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, werden dem Klienten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Durch die Vermittlung eines Produktes im Zusammenhang der angebotenen Dienstleistungen zwischen einem Kooperationspartner der Profinder und dem Klienten können einmalige und / oder wiederkehrende Abschluss – oder Betreuungsprovisionen ausgeschüttet werden. Sollten Vergütungen durch eine Vermittlung und / oder durch einen Betreuungsauftrag ausgeschüttet werden und diese zugleich die Honorarforderung der Profinder an den Klienten übersteigen, kann der Klient sich dazu entscheiden, sämtliche Vergütungen vollumfänglich an die Profinder abzutreten. Mit der Abtretung der Vergütungen an Profinder überträgt der Klient gleichzeitig die damit verbundenen Pflichten und Haftungen. Diese Entscheidung ist bindend und kann nicht revidiert werden.

Bei vorzeitiger Beendigung eines von Profinder vermittelten Produkts, wobei der Klient die Übertragung der Vergütungsansprüche an Profinder unterlässt, verpflichtet sich Profinder gegenüber dem Klienten Kostenforderungen ausschliesslich anteilig geltend zu machen, die seitens des Kooperationspartners an Profinder mit Begründung herangetragen werden. Sofern die Honorarkosten für den geleisteten Aufwand in diesem Zusammenhang nicht bereits verrechnet wurden, werden diese aufgrund Nichteinhalten der Vereinbarung nachträglich dem Klienten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Sämtliche von Profinder an den Klienten gestellte Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig und mittels Banküberweisung an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu bezahlen. Profinder ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Vorauskasse zu verlangen.

Profinder behält sich im Falle des Nichtbezahlens vorangegangener Rechnungen vor, weitere Leistungen gegenüber dem Klienten zu sistieren, bis sämtliche Ausstände des Klienten bezahlt sind. Zusätzliche Kosten wie Mahn- und Betreibungskosten sowie Zinsen fallen vollumfänglich dem Klienten zur Last.

 

10. Haftung

Die Haftung von Profinder und ihren Mitarbeitern gegenüber Klienten und Dritten ist auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies umfasst auch den Ausschluss der Haftung für Hilfspersonen und bei höherer Gewalt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftungssumme auf den Wert der entsprechenden Leistung beschränkt, auf welche sich die Forderung des Klienten bezieht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Bei Mitverantwortung des Klienten am entstandenen Schaden ist Profinder von der Haftung befreit.

 

11. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird auf die separate Datenschutzerklärung von Profinder verwiesen, welche unter https://profinder.ch/dsg abrufbar ist.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten sich Teile dieser AGB aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Profinder und dem Klienten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (Wiener Kaufrecht; CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Profinder.

 

© Profinder GmbH / Stand Januar 2024 / Version 2.0