1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Profinder GmbH („Profinder“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Profinder und ihren Kunden. Mit dem Bezug von Leistungen der Profinder gelten sämtliche in diesen AGB enthaltenen Bedingungen als vom Kunden akzeptiert und angenommen. Abweichende Bedingungen oder AGB von Dritten sind ausgeschlossen und gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Profinder.
Profinder behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Bezugs von Leistungen gültige Fassung, welche auf http://profinder.ch/agb abrufbar ist.
2. Zustandekommen des Vertrages
Das Angebot von Profinder richtet sich ausschliesslich an natürliche Personen mit Sitz in der Schweiz und Liechtenstein. Profinder ist ohne Vorankündigung jederzeit berechtigt, seine Dienstleistungen jederzeit zu ergänzen, anzupassen oder einzustellen.
Sämtliche von Profinder angebotenen Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Profinder und dem Kunden kommt erst durch den Abschluss eines Treuhandvertrages zustande. Dabei bilden einzig die im Treuhandvertrag von Profinder und diesen AGB aufgeführten Konditionen Vertragsinhalt.
3. Grundlagen und Vollmacht
Sämtliche Dienstleistungen werden von Mitarbeitern der Profinder erbracht. Profinder ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe. Stellungnahmen, Steuererklärungen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterschrift verbindlich.
Profinder ist beauftragt und ermächtigt, den Kunden im Verkehr mit Behörden und Privaten zu vertreten und an seiner Stelle die notwendigen Schritte einzuleiten. Der Kunde erteilt Profinder hierzu eine separate Vollmacht, welche Profinder gegenüber Dritten als Bevollmächtigte ausweist.
4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und physischen Voraussetzungen dafür zu schaffen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu liefern, damit die vereinbarten Leistungen von Profinder erbracht werden können. Profinder darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von Profinder nicht auf Richtigkeit und Gesetzmässigkeit überprüft.
Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig oder verspätet oder befindet er sich in Verzug, so haftet Profinder für keinerlei daraus entstandene Schäden und hat das Wahlrecht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ausserordentlich per sofort und ohne Rückerstattung der Pauschale aufzulösen oder kann die vereinbarten Leistungen dennoch erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
5. Informationsaustausch
Die Parteien können für die Kommunikation und Abwicklung der Dienstleistungen elektronische Lösungen (E-Mail, Cloud-Dienste, elektronische Plattformen etc.) einsetzen. Der Kunde ist sich bewusst, dass bei der Nutzung solcher Lösungen und der elektronischen Übermittlung und Speicherung Daten abgefangen, vernichtet oder manipuliert oder verspätet eintreffen können. Es liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden, angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung zu treffen. Übermittelt Profinder im Namen des Kunden Daten an Dritte, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten auschliesslich verantwortlich.
Profinder trifft angemessene Vorkehrungen zur Sicherung gegen Verlust und Diebstahl von Kundendaten und gewährleistet, dass sich die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden.
6. Geistiges Eigentum / Schutzrechte
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Profinder erstellten Unterlagen, Know-How und sonstigen Arbeitsergebnissen („Arbeitsergebnisse“) ausschliesslich bei Profinder. Dem Kunden ist die Verwendung der Arbeitsergebnisse nur im Rahmen der bestehenden vertraglichen Vereinbarung gestattet. Profinder räumt dem Kunden ein unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zum Eigengebrauch ein. Für jede nicht vorgesehene oder nicht vorgängig vereinbarte Verwendung der Arbeitsergebnisse ist die vorgängig die schriftliche Zustimmung von Profinder erforderlich.
7. Geheimhaltung
Profinder ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen im Rahmen der Kundenbeziehung absolutes Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen im Rahmen der vom Kunden ausgestellten Vollmacht sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden hinaus.
8. Kündigungsbestimmungen / Leistungsanspruch
Es gelten die im Treuhandvertrag erwähnten Kündigungsfristen. Andernfalls ist die Vertragsbeziehung von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit schriftlich kündbar.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder dem Verstoss gegen diese AGB oder den Treuhandvertrag, insbesondere bei Nichtbezahlung fälliger Forderungen trotz schriftlicher Mahnung, ist Profinder berechtigt, umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Vertragsbeziehung ausserordentlich fristlos zu kündigen. Eine Rückvergütung von Profinder für bereits geleistete Pauschalen ist ausgeschlossen. Generell berechtigt die jährliche Pauschale bei Dienstleistungs-Paketen zum Bezug der entsprechenden Leistungen innerhalb von 12 Monaten. Soweit die Leistungen innerhalb von 12 Monaten vom Kunden nicht oder nicht vollständig bezogen wurden, verfällt der Anspruch und es ist ein neues Dienstleistungs-Paket abzuschliessen.
9. Honorar, Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen von Profinder zum effektiven Zeitaufwand. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Ausgewiesene Drittkosten sowie Gebühren Dritter, welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Von Profinder an den Kunden gestellte Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig und mittels Banküberweisung an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu bezahlen. Profinder ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Vorauskasse zu verlangen.
Profinder behält sich im Falle des Nichtbezahlens vorangegangener Rechnungen vor, weitere Leistungen gegenüber dem Kunden zu sistieren, bis sämtliche Ausstände des Kunden bezahlt sind.
10. Haftung
Die Haftung von Profinder und ihren Mitarbeitern gegenüber Kunden und Dritten ist auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Hilfspersonen sowie in Fällen höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftungssumme von Profinder in jedem Falle auf den Wert der entsprechenden Leistung beschränkt, auf welche sich die Forderung des Kunden bezieht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, ist Profinder von einer Haftung befreit.
11. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird auf die separate Datenschutzerklärung von Profinder verwiesen, welche unter http://profinder.ch/dsg abrufbar ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollten sich Teile dieser AGB aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Profinder und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (Wiener Kaufrecht; CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Profinder GmbH.
14. Aktualität und Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen
Diese allgemeine Geschäftsbestimmungen haben den Stand Juli 2019 und können jederzeit durch Profinder aktualisiert werden.
© Profinder GmbH – Stand Juli 2019 / Version 1.0